ärztliche Vereinigung eine Rechnung
über die Kosten der ambulanten Ver-
sorgung. Zusätzlich, beziehungsweise
alternativ, kann dem Versicherten
auch eine digitalisierte Rechnung
über eine elektronische Gesundheits-
akte bereitgestellt werden, über die
auch das Gesundheitskonto eingese-
hen werden kann. Nach Plausibilitäts-
prüfung der Rechnungen durch PVS,
KV und Patient erstattet die Kranken-
kasse 90 Prozent der Kosten über die
implizierte Kostenerstattung an die
KV. Die verbleibenden zehn Prozent
der ambulanten Behandlungskosten
werden vom Gesundheitskonto des
Versicherten abgebucht. Verbleibt
nach Abschluss eines Abrechnungs-
jahres ein positives Guthaben auf
dem Gesundheitskonto, so kann das
Guthaben entweder an den Versicher-
ten ausgezahlt werden oder als Gut-
schrift für das nächste Jahr angespart
werden.
Für den Fall, dass ein Versicherter sein
Guthaben aufgebraucht hat und wei-
tere ambulante Leistungen in
Anspruch nimmt, wird die Solidargut-
schrift in eine Mehrleistungsbeteili-
gung von zehn Prozent umgewandelt.
Ähnlich wie im Status quo (Zuzah-
lung) wird vorgeschlagen, die Mehr-
leistungsbeteiligung über eine Belas-
tungsgrenze auf ein Höchstbetrag von
ein Prozent (bei chronisch Kranken
0,5 Prozent) des Einkommens zu
begrenzen.
Solidargutschrift
Solidargutschrift bedeutet im Versor-
gungsmodell VGS, dass für einen
Patienten bei Inanspruchnahme
ambulanter Leistungen ein bestimm-
ter Teil der ambulanten Kosten von
einem solidarisch finanzierten
Gesundheitskonto abgebucht wird.
Damit wirkt die Solidargutschrift wie
eine prozentuale Eigenbeteiligung von
zehn Prozent – allerdings mit dem
Unterschied, dass die Solidargut-
schrift, im Gegensatz zur Eigenbeteili-
gung, nicht privat, sondern über das
solidarisch finanzierte Gesundheits-
konto finanziert wird.
Beispiel:
ambulante Behandlungskosten:
50 Euro
Solidargutschrift:
5 Euro (10 Prozent von 50 Euro)
Erstattungsbetrag:
durch die Krankenkassen 45 Euro
Erstattung vom Gesundheitskonto:
5 Euro
Kostenerstattung
Der Begriff Kostenerstattung wird
einer genauen Spezifikation unterzo-
gen. Die Kostenerstattung ist eine
Abrechnungsprozedur in der medizi-
nischen Versorgung, bei der zwischen
einer expliziten und einer implizier-
ten Kostenerstattung zu unterschei-
den ist. Die explizite Kostenerstattung
kommt in der privatärztlichen
Abrechnung (PKV) zu Anwendung.
Hier finanziert der Versicherte die
Kosten der Versorgung und lässt sich
die Kosten im Ausmaße seines Kran-
kenversicherungsschutzes von seiner
Krankenkasse erstatten. Die implizier-
te Kostenerstattung wird im Versor-
gungsmodell VGS über eine Patien-
tenrechnung umgesetzt. Hier muss
der Patient die Kosten der Versorgung
nicht zwischenfinanzieren, da diese
Aufgabe von der Kassenärztlichen
Vereinigung wahrgenommen wird.
Diese organisiert den Prozess der Kos-
tenerstattung zwischen Arzt und
Krankenkasse.
Vorteile für Versicherte und Ärzte
Der mit dem Versorgungsmodell
verbundene Ansatz, die ambulante
Versorgung weiterzuentwickeln,
bietet für die Versicherte zahlreiche
Vorteile:
– Stärkung der Eigenverantwortung
– Intensivierung des Arzt-Patienten-
Kontaktes
– Transparenz, Information und
Partizipation
– freie Arztwahl
– Aufrechterhaltung der wohnortna-
hen Versorgung auch im ländlichen
Raum
– quasi Gleichstellung mit Privat-
patienten
Auch für die niedergelassenen Ärzte
sind mit der Einführung des Versor-
gungsmodells zahlreiche Vorteile
verknüpft:
– Aufrechterhaltung von Selbststän-
digkeit und Freiberuflichkeit
– Planungssicherheit bei ärztlichen
Investitionsentscheidungen
– eventuelle Lösung vorhandener
Nachwuchsprobleme
– Abkehr von zentralen Budgetie-
rungsvorgaben
Ein innovatives Versorgungs-
modell
Insgesamt ist zu erwarten, dass sich
aufgrund einer rationelleren Inan-
spruchnahme ambulanter Leistungen
Einsparungen ergeben, die sich als
Guthaben auf dem Gesundheitskonto
zeigen. Interessant ist hierbei festzu-
stellen, dass am Ende des Jahres
jedem Euro, der als Guthaben auf dem
Gesundheitskonto verbleibt, neun
Euro Einsparungen in der ambulanten
Versorgung gegenüber stehen.
Das Versorgungsmodell Gesundheits-
konto mit Solidargutschrift ist ein
innovatives Modell mit dem erstmalig
Finanzierungs-, Versorgungs- und
Anreizstrukturen als politökonomi-
sche Komplettlösung verbunden wer-
den. Hierdurch können Anreize für
mehr Wettbewerb, Qualität und Wirt-
schaftlichkeit in der ambulanten Ver-
sorgung möglicherweise wirksam
umgesetzt werden. Wichtig erschei-
nen in diesem Zusammenhang nicht
nur die finanziellen Vorteile, sondern
auch, dass Transparenz, Information
und Partizipation der Versicherten im
Behandlungsprozess eine wichtige
Rolle zu spielen. Insgesamt wird mit
dem Versorgungsmodell auch ein
Paradigmenwechsel für die ambulante
Versorgung in der GKV vorgestellt.
Das Versorgungsmodell hat durchaus
das Potenzial, das bestehende Versor-
gungskonzept signifikant und nach-
haltig weiterzuentwickeln. Zudem lie-
fert das VGS eine Antwort auf die
Frage, wie Schnittstellenprobleme
zwischen GKV und PKV gelöst werden
können.
Dipl.-Betrw. Tilo Radau
Geschäftsführer
Berufsverband Deutscher Internisten
e.V.
Nr. 2 • Februar 2013
5
Berufspolitik
1,2,3,4 6,7,8,9,10,11,12,13,14,15,...28