S_01_08_BDI_aktuell_4_2014__.qxd - page 3

Berufspolitik
Nr. 4 • April 2014
3
Einladung
1.
Ehrungen
2.
Bericht des Präsidenten zur aktuellen berufspolitischen Situation
3.
Berichte des Geschäftsführers zum Geschäftsjahr 2013 und des Schatzmeisters
(Kassenbericht)
4.
Beschlussfassung über die Entlastung von Präsidium, Vorstand und Geschäftsführung
5.
Änderung der Wahlordnung des BDI
Durch die Aufnahme
• der Wahl der Vorsitzenden und Stellvertreter der Landesverbände bzw. der Sektionen
und der Arbeitsgemeinschaften
• der Wahl des Sprechers der Landesverbände und des Sprechers der Sektionen und
Arbeitsgemeinschaften und seines Stellvertreters
• der Wahl des Sprechers der außerordentlichen Mitglieder
• der Wahl der Delegierten der Landesverbände.
Eine synoptische Darstellung der Änderungen der Wahlordnung finden Sie auf
unserer Homepage
im Mitgliederbereich.
6.
Satzungsänderung
a) § 4 Absatz 4 wird zur Klarstellung um den Passus ergänzt: „Studenten der Humanmedizin
können als außerordentliche Mitglieder aufgenommen werden“.
In § 4 Absatz 5 wird zur Klarstellung aufgenommen, dass Ehrenmitglieder kein aktives oder
passives Stimmrecht haben.
§ 4 Absatz 6 Satz 2 wird neu gefasst: „Die Ehrenpräsidenten haben das Recht, an allen
Veranstaltungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen.“
b) In § 5 das Wort „Mitgliederversammlung“ durch „Delegiertenversammlung“ ersetzt und
das Wort „zweimal“ ergänzt.
c) In § 6 Absatz 1 wird als 2. Satz eingefügt: „Seine Mitgliedsrechte kann das Mitglied
insbesondere in den jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen im Landesverband
ausüben.“
d) § 9 wird neu gefasst: „Die Mitgliedschaft erlischt, wenn ein Mitglied die Approbation als
Arzt oder die Anerkennung als Facharzt für Innere Medizin/lnternist verliert, aus der
Weiterbildung zum Internisten ausscheidet oder nach dem Studium der Humanmedizin
nicht in die Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin eintritt.“
e) In § 12 Absatz 1 wird die Mitgliederversammlung als Organ des Berufsverbandes
gestrichen und die Delegiertenversammlung zukünftig unter dem Punkt a) und die
Geschäftsführung unter d) aufgeführt. In Absatz 2 wird das Wort „und“ zwischen
Sektionen/Arbeitsgemeinschaften eingefügt.
f) An die Stelle der Mitgliederversammlung tritt in § 13 die Delegiertenversammlung.
§ 13 Absatz 1 wird der ehemalige § 16 Absatz 2 ergänzt um den Hinweis, dass die
Delegiertenversammlung für jedes BDI-Mitglied öffentlich ist und den Mitgliedern das
Rederecht erteilt werden kann.
§ 13 Absatz 2 wird ergänzt: „Die Delegiertenversammlung ist zuständig:
d) für die Erstellung der Entschädigungs- und Wahlordnung,
e) für die Auflösung des Berufsverbandes,
f) für die Wahl und Abwahl der Mitglieder des Vorstandes,
g) für die Beratung von Vorstand und Präsidium,
h) für das Vertreten der Belange der Landesverbände, Sektionen und Arbeitsgemeinschaften
gegenüber Vorstand und Präsidium.“
§ 13 Absatz 3 wird neu gefasst: „Die Delegiertenversammlung wird durch den Präsidenten
oder vom Vorstand mindestens zweimal im Jahr einberufen. Eine der Versammlungen
findet während des Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e. V. statt.
Die Einberufung muss zudem erfolgen, wenn mindestens 10 % der Delegierten dies
schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen.“
In § 13 Absatz 4 wird im Satz 1 das Wort „Mitgliederversammlung“ durch
„Delegiertenversammlung“ ersetzt und der zweite und dritte Satz gestrichen.
§ 13 Absatz 5 heißt zukünftig: “Die Delegierten werden mit einem persönlichen Schreiben
zur Delegiertenversammlung eingeladen. Die Einladung erfolgt spätestens 21 Tage vor der
Sitzung und enthält die Tagesordnung. Die Einladung kann auch per Telefax oder E-Mail
erfolgen. Die Einladung zur Delegiertenversammlung muss den BDI-Mitgliedern ebenfalls
21 Tage vor dem Sitzungstermin zugänglich sein.“
§ 13 Absatz 6 Satz 1 wird geändert in „Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig,
wenn mehr als die Hälfte der Delegierten anwesend sind.“ Als Sätze 4, 5 und 6 werden
eingefügt: „Stimmenthaltungen zählen nicht mit. Jeder Delegierte hat nur eine Stimme.
Eine Stimmenübertragung ist nicht möglich.“
In § 13 Absatz 8 wird jeweils das Wort „Mitgliederversammlung“ durch
„Delegiertenversammlung“ und „Mitglieder“ durch „Delegierte“ ersetzt. Der zweite Satz
wird in „§ 13 Absatz 5 gilt entsprechend.“ Geändert und als fünfter Satz eingefügt: „Eine
Stimm- oder Mandatsübertragung ist nicht möglich“
In § 13 Absatz 9 Satz 1 wird das Wort „Mitgliederversammlung“ durch
„Delegiertenversammlung“ ersetzt und der Hinweis aufgenommen, dass sich die Anträge
auf die Tagesordnung beziehen müssen. Verspätete Anträge und Anträge ohne
Begründung sind durch die stimmberechtigten Delegierten mit einfacher Mehrheit
zuzulassen.
In § 13 Absatz 10 und 11 wird das Wort „Mitgliederversammlung“ durch
„Delegiertenversammlung“ ersetzt und in Absatz 11 der zweite Halbsatz gestrichen.
g) In § 14 Absatz 1 wird als Satz 4 und 5 neu formuliert: „Scheidet ein Mitglied des
Vorstandes vorzeitig aus, so rückt an dessen Stelle automatisch der Kandidat der letzten
Vorstandswahl, der von den Nichtgewählten die meisten Stimmen auf sich vereinte. Sollte
die Liste der Nichtgewählten Kandidaten der Vorstandswahl für das Nachrücken
aufgebraucht sein, erfolgt eine Nachwahl durch die Delegiertenversammlung. Die
Einzelheiten zu den Vorstandswahlen regelt eine Wahlordnung, die von der
Delegiertenversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen wird.“
§ 14 Absatz 3 und 4 werden in der Reihenfolge gewechselt und im neuen Absatz 4 das
Wort „insgesamt“ ergänzt.
§ 14 Absatz 5 Satz 3 wird in „Die Einzelheiten zur Wahl des Mitgliedes regelt eine
Wahlordnung.“ geändert.
In § 14 Absatz 6 wird als zweiter Satz eingefügt: “Er kann zur Bearbeitung spezieller
Themen Arbeitskreise einrichten und auflösen.“
In § 14 Absatz 7 wird die Einladungsmöglichkeit in Eilfällen um die Einladung per E-Mail
ergänzt.
In § 14 Absatz 9 wird der erste Satz wie folgt geändert: „Der Vorstand ist bei Anwesenheit
von mehr als der Hälfte der Mitglieder beschlussfähig.“ Der Satz „Eine Stimmübertragung
ist nicht möglich.“ wird als letzter Satz angefügt.
In § 14 Absatz 10 wird „sollen geheim gehalten werden“ durch „sind vertraulich“ ersetzt.
§ 14 Absatz 11 wird gestrichen und der nachfolgende Absatz neu nummeriert.
Im neuen Absatz 11 wird das Wort „Mitgliederversammlung“ durch
„Delegiertenversammlung“ ersetzt.
h) § 15 Absatz 1 Satz 1 wird geändert in „Der von der Delegiertenversammlung gewählte
Vorstand wählt aus seinen Mitgliedern jeweils für vier Jahre das Präsidium des
Berufsverbandes. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und dem 1. und
2. Vizepräsidenten. Die Einzelheiten zur Präsidiumswahl regelt eine Wahlordnung.“
In Absatz 2 wird „Präsidialmitglieder“ durch „Präsidiumsmitglieder“ ersetzt.
§ 15 Absatz 4 wird neu gefasst: „Das Präsidium hält die Arbeiten der Landesverbände, der
Sektionen und Arbeitsgemeinschaften in Übereinstimmung mit den allgemeinen Zielen
des Berufsverbandes. Das Präsidium kann an allen Veranstaltungen des Verbandes
teilnehmen; insbesondere an den Veranstaltungen der Sektionen, Arbeitsgemeinschaften
und Landesverbänden.“
i) § 16 wird gestrichen und die nachfolgenden §§ werden neu nummeriert.
j) In § 17 Absatz 1 wird der zweite Satz geändert in: „Eine ordentliche Mitgliederversamm-
lung soll sich im jeweiligen Landesverband einmal in jedem Jahr zusammenfinden.“
In § 17 Absatz 2 wird neu gefasst: „Die Landesverbände wählen alle vier Jahre einen
Vorsitzenden und seine Stellvertreter neu. Die Einzelheiten zur Wahl des Vorsitzenden und
seiner Stellvertreter regelt eine Wahlordnung.“
In § 17 Absatz 3 wird der Passus „Die Landesverbände erhalten für die ihnen in der
Satzung zugewiesenen Aufgaben eine finanzielle Ausstattung. Über die Höhe entscheidet
der Vorstand durch Beschluss.“ nach dem ersten Satz eingefügt.
In § 17 Absatz 4 wird als zweiter Satz eingefügt: „Die Einzelheiten zur Wahl des Sprechers
regelt eine Wahlordnung.“
§ 17 Absatz 5 wird gestrichen und die nachfolgenden Nummern werden neu nummeriert.
§ 17 In Absatz 7 wird das Wort „einmal“ durch das Wort „zweimal“ ersetzt.
In § 17 Absatz 8 wird das Wort „sollen“ durch „können“ ersetzt und auf die Bildung von
Bezirksgruppen beschränkt.
§ 17 Absatz 9 wird neugefasst: „Jeder Landesverband hat alle vier Jahre in einer Mitgliederver-
sammlung seine Delegierten für die Delegiertenversammlung (§ 13) zu wählen. Je angefangene
500 Mitglieder eines Landesverbandes wird ein Delegierter gewählt. Die Durchführung der Dele-
giertenwahl regelt eine Wahlordnung. Sofern möglich, sollte unter den Delegierten ein ausgewo-
genes Verhältnis von Delegierten aus dem stationären wie ambulanten Versorgungsbereich beste-
hen. Wer bereits als Mitglied des Vorstandes, Vorsitzender eines Landesverbandes, Vorsitzender
einer Sektion oder Vorsitzender einer Arbeitsgemeinschaft geborenes Mitglied der Delegiertenver-
sammlung ist, kann nicht zusätzlich gewählter Delegierter sein. Der Landesverband soll entspre-
chend der Anzahl der Delegierten Ersatzdelegierte wählen, die in der Reihenfolge der erhaltenen
Stimmen bei Ausscheiden eines gewählten Delegierten aus dem Verband oder Mandatsverzicht
nachrücken.“
k) § 18 Absatz 2 wird geändert in: „Für Mitglieder, Fachärzte für Innere Medizin/Internisten, die
im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Versorgungsaufgaben übernehmen, welche von den
Sektionen nicht erfasst werden, kann der Vorstand, im Rahmen der allgemeinen Ziele des
Berufsverbandes, Arbeitsgemeinschaften zulassen und auflösen.“
In § 18 Absatz 3 wird der letzte Satz gestrichen.
§ 18 Absatz 4 wird Satz 2 neu formuliert: „Die Vorsitzenden der Sektionen und Arbeitsgemein-
schaften wählen aus ihrer Mitte einen Sprecher und einen Stellvertreter. Der Sprecher ist Mitglied
des Vorstandes. Die Einzelheiten der Wahl des Sprechers und seines Stellvertreters regelt eine
Wahlordnung.“
§ 18 Absatz 6 wird gestrichen und der nachfolgende Absatz wird neu nummeriert.
l) In § 19 wird das Wort „Mitgliederversammlung“ durch Delegiertenversammlung“ ersetzt.
m) Als § 20 mit der Überschrift „Management- und Servicegesellschaft“ wird eingefügt:
Der Berufsverband kann für die Durchführung von Service-Angeboten eine Management- und
Servicegesellschaft gründen.
n) In § 21 Absatz 2 wird das Wort „Mitgliederversammlung“ durch „Delegiertenversammlung“
ersetzt.
Eine synoptische Darstellung der Änderungen der Satzung finden Sie auf unserer Homepage
im Mitgliederbereich.
7.
Verschiedenes
zur Ordentlichen Mitgliederversammlung des Berufsverbandes Deutscher Internisten e. V.
am Samstag, 26. April 2014, 10.00 Uhr,
Nassauer Hof, Raum Jawlensky, Karl-Friedrich-Platz 3-4, 65183 Wiesbaden
Als Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V. darf ich Sie sehr herzlich zu dieser Versammlung einladen.
Tagesordnung:
1,2 4,5,6,7,8,9,10,11,12,13,...28
Powered by FlippingBook