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Nr. 4 • April 2014
Mitgliederzeitung Berufsverband Deutscher Internisten BDI e.V. •
ISSN 1863-9216
Inhalt
Ambulante spezialfachärztliche
Versorgung
Was bleibt übrig?
Der BDI hat die ASV begrüßt, da die Forderun-
gen der Vertragsärzteschaft nach Bindung der
Leistung an Qualitätsvorgaben und ohne Budge-
tierung weitgehend erfüllt wurden. Gleichzeitig
hatte er aber Befürchtungen, dass die Umset-
zung in den Selbstverwaltungsgremien die posi-
tiven Gedanken des Gesetzgebers behindert.
Diese Befürchtungen scheinen wahr zu werden.
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Die neue GOÄ
Ein Paradigmenwandel?
Die derzeit gültige Gebührenordnung für Ärzte ist
dringend renovierungsbedürftig. Das Leistungs-
verzeichnis ist nicht mehr in der Lage, die moder-
ne Medizin mit allen Neuentwicklungen der letz-
ten zwanzig Jahre ausreichend abzubilden. Auch
der Vergütungsrahmen ist hoffnungslos veraltet.
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Kasuistik
Flagellanten-Dermatitis
Die Flagellanten-Dermatitis zeichnet sich durch
ein juckendes, streifenförmiges, erythemato-
papulöses Exanthem aus. Namensgeber ist die
christliche Flagellanten-Bewegung im Mittelal-
ter, zu deren religiösen Praktiken die öffentliche
Selbstgeißelung zur Buße gehörte.
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Patienten mit Migrations-
hintergrund
Anämien und Hämoglobin-
krankheiten
Sichelzellkrankheiten und Thalassämien sind
weltweit die häufigsten erblichen Erkrankun-
gen. Etwa 5 Millionen der 15 Millionen Men-
schen mit Migrationshintergrund in Deutsch-
land kommen aus Ländern, in denen Sichelzell-
krankheiten und Thalassämien häufig sind.
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Impressum
Seite 14
Der Koalitionsvertrag
unter der Lupe
Die Analyse der Koalitionsvereinbarung
war das große Thema der Klausurta-
gung des BDI-Vorstands am 1. Februar
2014 in Dresden. Übereinstimmung
herrschte darin, dass in dem Papier
durchaus nicht alles steht, was in dieser
Amtsperiode der Großen Koalition noch
kommen wird.
Auffallend in dem Papier, darauf wiesen BDI-
Präsident Dr. Wolfgang Wesiack und der
2. stellvertretende BDI-Präsident Dr. Hans-
Friedrich Spies hin, ist, dass der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) und der Medizini-
sche Dienst der Krankenkassen (MDK) über
die Maßen gestärkt werden. Man dürfe
gespannt sein, ob der G-BA das auch alles
schafft, was von ihm erwartet wird. Der MDK
wird wie eine unabhängige Institution
betrachtet, was er jedoch nicht ist, merkte Spies
an: Tatsächlich ist er der verlängerte Arm der
Krankenkassen. Das Vorstandsressort „Ambu-
lant/Stationär“ im BDI hält wenig von der Aus-
weitung der Verordnungsmöglichkeit der Kran-
kenhäuser von Leistungen bei der Entlassung
aus dem Krankenhaus. Es sei nicht geklärt, wer
hierfür die Kosten trägt. So könne es nicht sein,
dass das Krankenhaus Verordnungen ohne Ver-
antwortung für deren Wirtschaftlichkeit zu Las-
ten des ambulanten Versorgungsbereichs tätigen
kann. Auch bestehe die Gefahr, dass die vielfach
zu beobachtende Polypragmasie bei der Verord-
nungsempfehlung im Entlassungsbericht der
Krankenhäuser durch eine eigenständige Verord-
nungsmöglichkeit weiter gefördert wird.
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auf Seite 2
Bis Mitte Februar fanden schon fünf
Sitzungen des neu zusammengesetzten
Ausschusses für Gesundheit in diesem
Jahr statt. Während in der letzten Sitzung
die Anhörung zum 1. Omnibus-Gesetz,
dem 14. SGB V Änderungsgesetz vom
17. Dezember 2013, auf der Tagesord-
nung stand, wurde im BMG bereits das
2. Omnibus-Gesetz, dem Gesetz zur Wei-
terentwicklung der Finanzstruktur und
der Qualität in der Gesetzlichen Kranken-
versicherung (GKV-FQWG), auf den Weg
gebracht.
Mit dem letztgenannten Referentenentwurf sol-
len zum einen die Bestimmungen für die Ein-
führung des überarbeiteten Zusatzbeitrages der
Krankenkassen, welcher für den Bundeshaus-
halt deutlich entlastend wirken wird, und zum
anderen das neue Institut für Qualitätssiche-
rung und Transparenz im Gesundheitswesen
seine gesetzliche Legitimation erhalten.
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Das 2. Omnibus-Gesetz
Bundesgesundheits-
minister Gröhe gibt Gas
Klausurtagung des BDI-Vorstands in Dresden, 1. Februar 2014
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BIld: Thieme Verlagsgruppe/Renate Stockinger
Die Rahmenbedingungen für niedergelas-
sene Hausärzte sind besser als gemeinhin
angenommen: Neben einer soliden Ein-
kommenssituation sind die Investitionen
für eine Niederlassung moderat, und mit
flexiblen Arbeitsmodellen lassen sich
auch Beruf und Familie in Einklang brin-
gen. Dabei gibt es auffallende Unterschie-
de zwischen Ost und West, wie die aktu-
elle Existenzgründungsanalyse von apo-
Bank und Zentralinstitut für die kassen-
ärztliche Versorgung (ZI) zeigt.
Obwohl Hausärzte mehr als 40 % der nieder-
gelassenen Vertragsärzte ausmachen, liegt ihr
Anteil bei den Existenzgründungen nur bei
25,6 % im Westen und 33,6 % im Osten. „Sollte
sich in den kommenden Jahren keine deutli-
che Trendwende einstellen, werden immer
mehr Hausarztpraxen geschlossen werden“,
warnt Georg Heßbrügge, Bereichsleiter
Gesundheitsmärkte und -politik bei der apo-
Bank. Damit gerät die wohnortnahe hausärzt-
liche Versorgung mehr und mehr in Gefahr.
Die Analyse zeigt, dass sich bundesweit 46,2 %
der Existenzgründer für eine Kooperation ent-
schieden. Ausschlaggebend sind in diesem
Zusammenhang insbesondere eine bessere
Work-Life-Balance, der fachliche Austausch
mit Kollegen sowie Kostenersparnisse.
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Existenzgründungsanalyse
für Hausärzte 2012
Die Verhältnisse sind
ideal, die Arztzahlen
leider nicht
In Dresden fand Anfang Februar die Klausurtagung des BDI-Vorstands statt. Die Analyse der Koalitionsvereinbarung war
Hauptthema des Treffens.
Danksagung
Dies ist die letzte Ausgabe von BDI aktuell, die der Berufsverband Deutscher Internisten
(BDI) gemeinsam mit dem Thieme Verlag herausgibt. Die nächsten Ausgaben werden
ab Mai 2014 gemeinsam mit dem Springer Verlag erstellt.
Die Redaktion – und vor allem der Chefredakteur – wollen sich an dieser Stelle herzlich
für die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Thieme Verlag und hier besonders mit
Frau Dr. Conrads, unserer kompetenten und geduldigen Ansprechpartnerin, bedanken.
Für einen wissenschaftlichen Verlag ist es immer eine große Herausforderung, den
Bedürfnissen nach Aktualität in der Berichterstattung Genüge zu tun, wie es sich für
BDI aktuell gehört. Hier haben sich der Verlag und seine Mitarbeiter sehr flexibel gezeigt
und geholfen, aus BDI aktuell das zu machen, was es zurzeit ist.
Die Kooperation wird beendet, obwohl wir hervorragend zusammengearbeitet haben.
Aber die Zeiten ändern sich und eine Verbandzeitschrift wie BDI aktuell will auch immer
neue Wege suchen, in gedruckter und elektronischer Form auf den verschiedensten Ebenen
präsent zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir uns wieder für einen besonders
kompetenten Partner entschieden: den Springer Verlag. Ab Mai wird BDI aktuell auch in
einem leicht geänderten Layout erscheinen. Die Inhalte ändern sich aber nicht. Insofern
bleibt für den Leser alles wie gewohnt.
Danke!
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