Wahlbekanntmachung
BDI-Vorstandswahlen 2012
Satzungsgemäß finden im Jahr 2012 Neuwahlen zum Vorstand des Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V. statt.
Zum ersten Mal wird dieses Mal der neue Vorstand im Rahmen des Internistenkongresses in Wiesbaden von der im September 2009 eingeführten BDI-Delegiertenversammlung am
Samstag, dem 14. April 2012, 13.30 Uhr
durch die anwesenden, stimmberechtigten Delegierten gewählt.
Die Delegiertenversammlung besteht aus den Vorsitzenden der Landesverbände, den Vorsitzenden der Sektionen sowie den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften.
Zudem hat jeder Landesverband je angefangene 500 Mitglieder einen weiteren Delegierten entsandt.
Gemäß § 14 der BDI-Satzung werden von den 14 möglichen Vorstandsmitgliedern
– zehn durch die Delegiertenversammlung gewählt,
– ein Mitglied durch den Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. benannt,
– ein Mitglied gemeinsam durch die Vorsitzenden der BDI-Sektionen und der BDI-Arbeitsgemeinschaften in den Vorstand entsandt,
– ein Mitglied durch die Vorsitzenden der Landesvertretungen abgeordnet
und
– ein Mitglied aus der Mitte der außerordentlichen Mitglieder (Assistenzärzte in Weiterbildung) in den Vorstand gewählt.
Die Einzelheiten zur Durchführung der Wahl des Vorstandes regelt die Wahlordnung des BDI e.V. Die Wahlen werden geheim durch schriftliche Stimmabgabe auf den Stimmzetteln durch-
geführt. Die Mitglieder des Vorstandes werden in einem Wahlgang gewählt. Jeder Delegierte ist berechtigt, maximal zehn von den zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten zu
wählen, jeden Kandidaten nur einmal. Als gewählt gelten die Personen, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben.
Wahlvorschläge für die durch die Delegiertenversammlung zu wählenden Vorstandsmitglieder müssen schriftlich spätestens 30 Tage vor der Wahl bei der BDI-Geschäftsstelle (Wiesbaden)
eingegangen und von mindestens zehn ordentlichen Mitgliedern unterschrieben sein. Zudem muss eine schriftliche Erklärung der/des Vorgeschlagenen beigebracht werden, dass sie/er
bereit ist, sich zur Wahl zu stellen. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens ein Jahr ohne Unterbrechung ordentliches BDI-Mitglied sein. Ordentliches Mitglied
ist jedes Mitglied, welches anerkannte/r Fachärztin/arzt für Innere Medizin ist (z.B. niedergelassener Arzt, Oberarzt, Angestellter, Beamter oder Arzt im Ruhestand). Die Geschäftsstelle des
BDI e.V. möchte daher interessierte Kandidatinnen und Kandidaten für eine Vorstandsmitgliedschaft bitten, ihren Wahlvorschlag frühzeitig vor der Delegiertenversammlung am 14. April
2012 einzureichen, spätestens bis zum 15. März 2012. Maßgeblich ist der Posteingang bei der BDI-Geschäftsstelle in Wiesbaden.
Zu beachten ist, dass die ordentliche Mitgliedschaft der den Wahlvorschlag unterstützenden Mitglieder selbstverständlich durch die Geschäftsstelle überprüft wird. So sind z.B. ordentliche
Mitglieder, die ihren Austritt aus dem Verband bereits erklärt haben, jedoch erst zum Ende des Jahres 2012 ausscheiden, gem. § 10 Abs. 2 der Satzung des BDI e.V. nicht mehr legitimiert,
eine Kandidatur bzw. einen Wahlvorschlag mit ihrer Unterschrift rechtsgültig zu unterstützen. Soweit der Wahlvorschlag nicht gemäß der Satzung von zehn ordentlichen Mitgliedern unter-
schrieben ist, da z. B., wie dargestellt, ein Mitglied bereits den Austritt erklärt hat, wäre dieser insoweit ungültig. Die ordnungsgemäße Unterzeichnung durch ein ordentliches Mitglied
kann bis zu 30 Tage vor der Wahl nachgeholt werden. Später ist der mögliche Kandidat von der Wahl 2012 zum Vorstand des BDI ausgeschlossen.
Wir möchten die berufspolitisch interessierten Mitglieder, die sich für eine Kandidatur zur Wahl als Mitglied des Vorstandes des BDI e.V. entschieden haben, bitten, die oben genannten
satzungsgemäßen Voraussetzungen zu beachten. Die Satzung und die Wahlordnung des BDI e.V. sind auf der Homepage www.bdi.de zu finden.
Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des BDI e.V. stehen Ihnen wie immer für alle entsprechenden Auskünfte gerne zur Verfügung.
Dr. med. Harthmut Weinholz
Christina Zastrow
Ehrenpräsident und Wahlleiter
Justiziarin
Berufspolitik
Nr. 2 • Februar 2012
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BDI e.V. Wahl zum Vorstand 2012
Für die Wahl in den BDI-Vorstand
wird vorgeschlagen:
Name/Vorname
Straße/Hausnummer
PLZ/Ort
Mitgliedsnummer
per Fax: 0611 18133-50
oder per Post an den
Berufsverband Deutscher Internisten e. V.
Schöne Aussicht 5
65193 Wiesbaden
Zustimmungserklärung
Ich stimme meiner Kandidatur als Mitglied des BDI-Vorstandes zu.
Ein Foto und einen Lebenslauf zur Bekanntmachung meiner Kandidatur
auf der BDI-Homepage liegen bei bzw. folgen per Mail.
Unterschrift
Unterstützerstimmen für den Wahlvorschlag:
Nr. Vor- und Zuname
(Druckschrift)
Vor- und Zuname
(Unterschrift)
PLZ / Ort
Mitglieds-
Nr.
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