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KHVVG: Verpasste Chance, medizinische Versorgung für die Zukunft zu sichern

Zum heutigen Bundestagsbeschluss des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) übt der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) massive Kritik an dem Reformvorhaben von Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Der Minister hat laut Verband mit seiner Krankenhausreform eine wichtige Chance verpasst, die medizinische Versorgung zukunftsfähig zu gestalten und zu sichern. Die größten Kritikpunkte des BDI: die Ausgestaltung der Vorhaltekostenvergütung und flächendeckende Öffnung der Krankenhäuser für die vertragsärztliche Versorgung.

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„Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz verfehlt sein Ziel und wird die massiven Probleme der stationären Versorgung nicht nachhaltig lösen. Im Gegenteil: Die Kliniken werden künftig durch zusätzliche Aufgaben noch stärker belastet. Zudem schwächt das geplante Gesetz sogar die ambulante Versorgung und ist eine einzige Enttäuschung. Wo ist die angekündigte Revolution? Herr Lauterbach hat diese wichtige Chance verpasst, um die medizinische Versorgung in diesem Land zukunftsfähig zu machen und zu sichern“, kritisiert Christine Neumann-Grutzeck, Präsidentin des BDI und praktizierende Fachärztin für Innere Medizin und Diabetologie. Die unzähligen Reformvorhaben würden die Ampelkoalition überfordern. Sie greifen laut BDI nicht ineinander und sind in vielen Teilen praxisfern.

Zudem kritisiert der BDI, dass Empfehlungen aus den Fachverbänden nicht berücksichtigt wurden. „Wir Klinikärztinnen und -ärzte erleben täglich, was die wirklichen Schwachstellen im System sind. Statt unsere Anregungen aufzunehmen, sorgt Herr Lauterbach auf den letzten Metern des Gesetzesverfahrens mit den geplanten fachärztlichen Institutsambulanzen noch mal für Zündstoff in der Ärzteschaft. Denn für uns Klinikärztinnen und -ärzte bedeutet das zusätzliche Belastung, für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen eine deutliche Schwächung der vertragsärztlichen Versorgung“, betont PD Dr. Kevin Schulte, BDI-Vizepräsident und stellvertretender Klinikdirektor am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein / Klinik für Innere Medizin IV.

Mit dem neuen KHVVG sollen Krankenhäuser künftig mit eigenen haus- und fachärztlichen Institutsambulanzen stärker für die ambulante Versorgung geöffnet werden. „Statt eine kosteneffiziente Ambulantisierung voranzutreiben, wird sie durch die neue Krankenhausreform sogar blockiert. Das bedeutet: Immer mehr Behandlungen werden künftig wieder in die Kliniken verlagert. Genau das wollten wir verhindern. Das Ziel muss sein, spezialisierte Versorgung und Zentrenbildung an den Kliniken zu fördern und mit der ambulanten Versorgung zu verzahnen, um Synergien zu nutzen und Kosten einzusparen. Dafür benötigen wir einen starken vertragsärztlichen Bereich“, mahnt Dr. Norbert Smetak, BDI-Vizepräsident und niedergelassener Kardiologe. Zudem kritisiert Smetak die ungleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen Kliniken und Praxen durch den Krankenhaus-Transformationsfonds – zum Nachteil der ambulanten Versorgung.

Ein weiterer Kritikpunkt des BDI: die geplante Vorhaltekostenvergütung. „Wir hatten uns gefreut, dass das Hamsterrad der Fallpauschale endlich ein Ende findet, aber die Vorhaltepauschale auf Basis von Fallzahlen ist leider völlig ineffizient. Statt Beendigung des Hamsterrads kommt jetzt das Hamsterrad 2.0“, so Schulte.