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| Pressemitteilung

BDI unterstützt Umsetzung der GOÄ-Novelle

Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) stimmt dem konsentierten Entwurf für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), den die Bundesärztekammer (BÄK) vor rund zwei Wochen vorgelegt hat, grundsätzlich zu. Gleichzeitig übt der Verband deutliche Kritik an den teils unverhältnismäßigen Abwertungen technischer Leistungen und dem unzureichenden Inflationsausgleich. Zudem fordert der Verband die Politik auf, die GOÄ-Novellierung sofort umzusetzen – als wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgungssicherheit.

© Ralf - stock.adobe.com

„Eine neue GOÄ ist nach fast 30 Jahren mehr als überfällig. Als Internistinnen und Internisten begrüßen wir die Aufwertung der sprechenden Medizin in der neuen GOÄ. Damit erhält die ärztliche Zuwendung zur Patientin und zum Patienten endlich wieder den Stellenwert, den sie verdient. Aber es gibt auch noch einige Punkte, die nachgebessert werden müssen“, mahnt Christine Neumann-Grutzeck, Präsidentin des BDI und praktizierende Fachärztin für Innere Medizin und Diabetologie.

Der BDI vertritt sowohl die stationäre als auch die hausärztliche und fachärztliche internistische Medizin und hat sich umfassende Rückmeldungen aus den verbandsinternen Sektionen zum aktuellen GOÄ-Entwurf eingeholt. „Das Stimmungsbild war über alle Schwerpunkte der Inneren Medizin hinweg sehr differenziert. Es gab viel berechtigte Kritik, aber insgesamt mehr Zustimmung als Ablehnung. Deshalb stimmt der BDI dem neuen GOÄ-Entwurf grundsätzlich zu“, so Neumann-Grutzeck.

Der BDI betont jedoch, dass Verhandlungen mit der PKV für eine neue GOÄ kein Zukunftsmodell sind. „Dieses politische Vorgehen, also eine EBM-isierung der GOÄ, lehnen wir vehement ab. Das ist ein Prinzipienbruch, der im direkten Widerspruch zur ärztlichen Freiberuflichkeit und dem Recht steht, eine eigene Gebührenordnung aufzusetzen“, betont die BDI-Präsidentin.

Der BDI-Vizepräsident und praktizierende Kardiologe Dr. Norbert Smetak kritisiert zudem die mitunter überproportionale Abwertung technischer Leistungen. In dem vorliegenden Entwurf sind davon insbesondere die internistischen Schwerpunkte Kardiologie und Gastroenterologie betroffen. „Abwertungen, wie beispielsweise bei der Herzkatheteruntersuchung von über 30 Prozent, sind nicht mehr betriebswirtschaftlich und inakzeptabel. Technische Innovationen in diesem Ausmaß zu entwerten, verhindert eine innovative und fortschrittliche Medizin und wirkt sich am Ende auch negativ auf die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten aus. Bestimmte Untersuchungen können in Konsequenz künftig dann nicht mehr angeboten werden“, kritisiert Smetak.

„Technische Leistungen sind auch in der stationären, spezialisierten Versorgung von großer Bedeutung und tragen relevant zur Finanzierung der Krankenhäuser bei. Die Anschaffung von medizinischen Geräten ist sehr teuer und muss finanziert werden, damit alle Patientinnen und Patienten davon profitieren können“, ergänzt PD Dr. Kevin Schulte, BDI-Vizepräsident und stellvertretender Klinikdirektor am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein / Klinik für Innere Medizin IV. Schulte moniert auch die fehlende Dynamik mit Blick auf den unzureichenden Inflationsausgleich nach fast 30 Jahren.

BDI-Präsidentin Neumann-Grutzeck drängt auf eine zeitnahe Einigung zwischen Ärzteverbänden, BÄK und PKV und begrüßt das Gesprächsangebot der BÄK zum klärenden Austausch mit den Verbänden. Laut BDI liegt der Ball anschließend bei der PKV. Sie müsse sich bewegen und die notwendigen Nachbesserungen vornehmen, um mit einer neuen GOÄ auch das Fortbestehen der PKV nachhaltig zu sichern.

Der Berufsverband fordert zudem die Politik auf, schnell zu handeln. „Die konsentierte Fassung ist ein Lackmustest für den Bundesgesundheitsminister. Als Ärzteschaft haben wir in dem gesamten Prozess bereits viel Geduld und Kompromissbereitschaft gezeigt. Wir als BDI fordern von der Politik jetzt Wort zu halten und die neue GOÄ sofort umzusetzen. Das ist nicht nur eine Frage der Glaubwürdigkeit, sondern auch ein wichtiger Hebel für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgungssicherheit, der Attraktivität für den ärztlichen Beruf und um medizinische Innovationen zu ermöglichen“, betont Neumann-Grutzeck.