1) Ambulante Versorgung
a) Verbindliches Primärarztsystem
Geplante Maßnahmen: Einführung eines verpflichtenden Primärarztsystems bei freier Arztwahl (Haus- und Kinderärzte), Ausnahmen für Augenheilkunde und Gynäkologie. Für spezifisch schwer chronisch Erkrankte soll u. a. die Möglichkeit der Jahresüberweisung oder die Steuerung durch einen Fachinternisten als „Primärarzt“ bestehen. Primärärzte oder die 116117 legen den medizinischen Bedarf und Zeitkorridor (Termingarantie) für Facharzttermine fest. Eine strukturierte, digitale Ersteinschätzung in Verbindung mit Telemedizin soll eingeführt werden.
Bewertung BDI: Der BDI befürwortet die verpflichtende Steuerung von Patientinnen und Patienten inkl. der Einführung einer strukturierten, digitalen Ersteinschätzung ausdrücklich (s. BDI Positionen Patientensteuerung, Notfallversorgung, Bundestagswahl 2025). Dass die primärärztliche Versorgung nicht exklusiv in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) verankert werden soll, sondern auch im Kollektivvertrag, ist zu begrüßen. Unklar ist, wie ein Primärarztsystem in HZV und Kollektivvertrag zeitgleich nebeneinander ausgestaltet werden soll – ebenso wie die Verpflichtung der Patientinnen und Patienten.
Eine Einbindung von Fachärztinnen und -ärzten für Innere Medizin (mit Schwerpunkt) in die Patientensteuerung ist richtig und sinnvoll und ein direkter Erfolg der kontinuierlichen Arbeit des BDI (s. BDI Positionen Patientensteuerung und Bundestagswahl 2025).
Kritisch sieht der BDI hingegen die angedachte Termingarantie sowie die weitere Öffnung der fachärztlichen, ambulanten Behandlung im Krankenhaus. Dies kann zu einer Überlastung der Kliniken führen und wirkt zudem praxisfern. Der grundsätzliche Anspruch auf zeitnahe Facharztbehandlung bleibt selbstverständlich gerechtfertigt.
b) Notfallversorgung und Rettungsdienst
Geplante Maßnahmen: Umsetzung einer gesetzlichen Regelung zur Reform der Notfallversorgung, des Rettungsdienstes und der Sozialversicherungsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten im Bereitschaftsdienst innerhalb der ersten 100 Tage.
Bewertung BDI: Der BDI begrüßt die geplante Reform sowie die Sozialversicherungsfreiheit für Ärzte im KV-Bereitschaftsdienst ausdrücklich.
c) Entbudgetierung der Fachärztinnen und Fachärzte
Geplante Maßnahme: Fachärzte in unterversorgten Gebieten sollen entbudgetiert werden. Gleichzeitig sind Honorarzuschläge in (drohend) unterversorgten Regionen und Abschläge in überversorgten Gebieten vorgesehen.
Bewertung BDI: Der BDI befürwortet die Entbudgetierung von Fachärzten in unterversorgten Gebieten ausdrücklich. Wichtig: Grundsätzlich sollte in einem verpflichtenden Primärarztsystem eine Budgetierung fachärztlicher Leistungen jedoch generell entfallen, da die Inanspruchnahme über den Primärarzt gesteuert wird und die Leistungen daher in ihrem Umfang „bedarfsgeprüft“ sind.
Den geplanten Abschlag in „überversorgten“ Gebieten lehnt der BDI ab, da Überversorgung auf Basis der aktuell vorliegenden Bedarfsplanung nicht adäquat gemessen werden kann. Hier drohen Praxen in angeblich überversorgten Gebieten benachteiligt zu werden.
d) Ambulante Weiterbildung
Geplante Maßnahme: Jeweils zwei Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin sollen in einer Praxis weitergebildet werden können; Ausbau der Kapazitäten (Förderung) in der Kinder- und Jugendmedizin.
Bewertung BDI: Die ärztliche Weiterbildung liegt (inhaltlich) in der Verantwortung der Ärztekammern. Die geplante Maßnahme in der Allgemeinmedizin wird als Angriff auf die Selbstverwaltungsautonomie gewertet und abgelehnt.
Der BDI kritisiert zudem die erneute Benachteiligung/Diskriminierung hausärztlich tätiger Internistinnen und Internisten. Trotz wiederholter Aufforderungen durch den BDI sind sie weiterhin von Förderungen ausgeschlossen. Anstatt weitere exklusive Regelungen für die Allgemeinmedizin zu treffen, sollten Internisten in die bestehende Förderregelung aufgenommen werden, um Kapazitäten rasch zu erhöhen (s. BDI Positionen Bundestagswahl 2025, Hausärztliche Versorgung, Weiterbildung).
Grundsätzlich wäre eine konzertierte Aktion des Bundes und der Länder für die flächendeckende Finanzierung der (ambulanten) ärztlichen Weiterbildung in sämtlichen Fachgruppen zielführender. Dass die möglich wäre, zeigt die geplante Sicherstellung der Weiterbildungsfinanzierung in der Psychotherapie.
e) Stärkere Rolle der Länder im Zulassungsausschuss
Geplante Maßnahme: Die Bundesländer erhalten im Zulassungsausschuss eine ausschlaggebende Stimme.
Bewertung BDI: Dies ist ein weiterer Eingriff in die Selbstverwaltung, den der BDI vehement ablehnt.
f) Ärztliche Honorarsystematik / Jahrespauschalen
Geplante Maßnahme: Aufbauend auf der Einführung von Jahrespauschalen für chronisch kranke Patienten (GVSG) ist eine weitere Ausweitung im Honorarsystem vorgesehen, um Arztkontakte zu verringern.
Bewertung BDI: Mangels konkreter Finanzierungs- und Steuerungsdetails ist eine fundierte Einschätzung aktuell nicht möglich. Der Ausgang der Verhandlungen für die hausärztlichen Pauschalen im Bewertungsausschuss können einen Referenzrahmen darstellen. Insgesamt besteht jedoch auch das Risiko von Honorareinbußen.
g) iMVZ
Geplante Maßnahme: iMVZ-Regulierungsgesetz.
Bewertung BDI: Die stärkere Regulierung von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) entspricht der BDI Position iMVZ und wird begrüßt.
2) Krankenhaus
a) Weiterentwicklung der Krankenhausreform
Geplante Maßnahme: Die Krankenhausreform aus der letzten Legislaturperiode wird weitergeführt, wobei Ausnahmen für die Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung im ländlichen Raum geschaffen werden sollen. Die Finanzierung der Betriebskosten wird zur Vermeidung einer „kalten Strukturbereinigung“ aus Bundesmitteln gestützt. Die Zuweisung der Leistungsgruppen wird um ein Jahr verschoben (Stichtag 1.1.2027). Die Finanzierung des Transformationsfonds erfolgt nun teilweise über das Sondervermögen Infrastruktur.
Bewertung BDI: Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Krankenhausreform entspricht einer zentralen BDI-Forderung. Eine Vermeidung ungewollter Strukturbereinigungen (insbesondere im ländlichen Raum) ist sinnvoll, um eine wohnortnahe Versorgung zu sichern. Dass der bisher für die GKV vorgesehen Anteil für den Transformationsfonds nicht mehr aus Beitragsgeldern, sondern aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert werden soll, ist ebenfalls zu begrüßen.
3) Bürokratieabbau
Geplante Maßnahme: Ein umfassendes Bürokratieentlastungsgesetz im Gesundheitswesen innerhalb der ersten sechs Monate, Reduzierung von Datenschutz- und Dokumentationspflichten, deutliche Senkung der Prüfquoten bei Krankenhäusern, Einführung einer Bagatellgrenze von 300 Euro für Prüfungen in der vertragsärztlichen Versorgung.
Bewertung BDI: Der BDI bewertet sämtliche Initiativen zur Entbürokratisierung und Stärkung einer Vertrauenskultur im Gesundheitswesen sehr positiv. Die Einführung der Bagatellgrenze, die im Rahmen des GVSG nicht (mehr) umgesetzt wurde, wird ebenfalls begrüßt.
4) Weitere Themen
a) GKV-Finanzierung bei Bürgergeldempfängern
Maßnahme: Beiträge für Bürgergeldempfänger sollen aus Steuermitteln finanziert werden und dadurch das GKV-System entlasten.
Bewertung BDI: Aus Sicht des BDI ein positiver Schritt, da es die Beitragszahler entlastet und eine gerechtere Finanzierung aufzeigt.
b) Aufwertung anderer Gesundheitsberufe / eigenständige Heilkunde
Maßnahme: Attraktivitätssteigerung durch eigenständige Heilkundeausübung, Weiterentwicklung des Apothekerberufs zum Heilberuf.
Bewertung BDI: Der Trend zur Aufwertung der Gesundheitsfachberufe inkl. Heilkundeübertragung wird fortgeschrieben. Rechtliche und haftungsrechtliche Fragen sind jedoch noch völlig unklar, sodass der BDI diese Ausweitung bislang eher kritisch sieht.
Fazit und Ausblick
Die vorgestellten Maßnahmen enthalten sinnvolle Ansätze, insbesondere bei der verpflichtenden Patientensteuerung, der Reform der Notfallversorgung, dem Bürokratieabbau und der Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft. Allerdings ist es entscheidend, dass die Finanzierung all dieser Vorhaben geklärt wird und die Umsetzungspraxis realistisch gestaltet ist.