StartseitePresseKontakt

| Meinung

KHVVG: Expertise aus der Praxis muss mit einbezogen werden

© Jens Braune del Angel

Am 4. November 2024 fand zum zweiten Mal die Mitgliederversammlung der Sektion Gastroenterologie statt. Es wurde ausführlich die Position der Gastroenterologen bezüglich der neuen Gebührenordnung für Ärzte diskutiert: Im Bereich der ambulanten Gastroenterologie wird die GOÄ neu als auskömmlich beschrieben. Seitens der klinischen Gastroenterologen stellt sich dies anders dar. Hier spielen technische und komplexe Leistungen eine dominierende Rolle. Diese sind entweder nicht abgebildet, unzureichend finanziert, oder im Vergleich zur alten GOÄ mit Ihrer Abrechnungsposition sogar noch abgewertet worden. Als weiterer Punkt wurde der Honorarbeschluss 2025 besprochen. Die Anhebung der Finanzmittel ab 1. Januar 2025 um 4 Prozent (1,7 Milliarden Euro) ist als unzureichend anzusehen.

Ein Hauptpunkt der Mitgliederversammlung war die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen und das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz im Bund. Die Krankenhausformen in NRW wird in Kürze scharf gestellt, wahrscheinlich beginnend mit einer Übergangsfrist von drei Monaten. Das Ergebnis dieser Reform sind im großen Ganzen sinnvoll und adäquat. Es wird erhebliche, strukturelle Veränderungen in fast allen Kliniken in Nordrhein-Westfalen geben und diese werden viele Auswirkungen nicht nur finanzieller Art haben. Aus politischer Sicht sind ein Wegfall von Arbeitsplätzen, die Neuordnung der sektorübergreifenden Versorgung und die Anpassung der Weiterbildung im Vordergrund stehend.

Mittlerweile ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des BMG durch den Bundesrat verabschiedet worden. Die Reden im Bundesrat führten das große Dilemma vor Augen, dass mit der Krankenhausreform seit Monaten einhergeht - denn die Notwendigkeit einer Reform stellt niemand infrage. Auf der einen Seite kritisieren auch diejenigen Länder, die für die Reform und damit gegen den Vermittlungsausschuss stimmten, das Gesetz. Richtig glücklich mit dem Gesetz scheint lediglich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu sein. Positiv daran kann konstatiert werden, dass es zumindest weitergeht, denn ein Scheitern hätte mindestens eine Verzögerung bis Ende kommenden Jahres bedeutet. Die Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes wurden allerdings nicht in Angriff genommen.

Nach der Verabschiedung durch den Bundesrat kommen die nächsten Hürden: Zunächst steht die Erarbeitung der Rechtsverordnung auf dem Arbeitsprogramm des Bundesministeriums. Diese sind notwendig, um das Gesetz in Kraft treten zu lassen. Dazu gehören die genaue Ausgestaltung des Transformationsfonds und der Leistungsgruppen mit der Mindestvorhaltezahlen.

Damit kommen wir zu dem nächsten Problem, denn diese Rechtsverordnung ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Die Streitigkeiten der vergangenen Monate könnten dort eine Fortsetzung finden. Klagen gegen das Gesetz sind noch möglich.

Es wäre gut, wenn alle Beteiligten aus dem bisherigen Verfahren lernen würden. Das bedeutet, dass die Expertise aus der Praxis einbezogen werden muss. Man sollte nicht auf maximalen Forderungen beharren, und die ambulante Versorgung darf nicht vergessen werden. Darüber hinaus sollte der Graben zwischen Bund und Ländern überwunden werden, und im Vordergrund einer solchen Reform sollten die Patientinnen und Patienten stehen.

Aus diesem Grund gilt für Wähler und Wählerinnen das Motto der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin: Choosing wisely.

Allen Kolleginnen und Kollegen wünsche ich auch im Namen von Prof. Dr. Labenz ein gesundes erfolgreiches und friedliches Jahr 2025.

Ihr

Dr. med. Siegfried Heuer
Vorsitzender der Sektion Gastroenterologie 

Erschienen in "Die Gastroenterologie" 1/2025