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Bundesärztekammer und Verbände einigen sich auf GOÄ-Vorstoß

Um den Stillstand im GOÄ-Novellierungsprozess aufzuheben und der ärztlichen Position Nachdruck zu verleihen, haben die Bundesärztekammer, die Berufsverbände und die wissenschaftlichen Fachgesellschaften sich auf folgende Maßnahmen geeinigt.

© fovito - stock.adobe.com

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Steuerberater, Rechtsanwältinnen, Architekten, und alle anderen Freiberufler erfahren in regelmäßigen Abständen eine Anpassung ihrer Gebührenordnungen, nur nicht die Ärzteschaft. Seit mehr als 30 Jahren ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) weitgehend unverändert mit gleichen Honoraren versehen und damit völlig entkoppelt von den allgemeinen Preissteigerungen.

Die Leistungsbeschreibungen bilden in keiner Weise mehr den Stand der modernen Medizin ab. Das führt zu teilweise skurrilen Analogbewertungen und damit zu einer Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte und Verunsicherung der Patientinnen und Patienten.

Die Ärzteschaft hat inzwischen ein modernes Leistungsverzeichnis erstellt und dieses mit betriebswirtschaftlich unterlegten Daten bepreist. Mit der privaten Krankenversicherung ist dieses Verzeichnis bis auf einige wenige Einzelpreise konsentiert.

Da es sich um eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit handelt, liegt es im Ermessen des Bundesgesundheitsministers, diese umzusetzen. Bedauerlicherweise verweigert Minister Lauterbach aus rein ideologischen Gründen, sich mit diesem Thema zu befassen. Das zeugt von einer unerträglichen Missachtung eines ganzen Berufsstandes.

Um den Stillstand im Novellierungsprozess aufzuheben, haben die Bundesärztekammer, die Berufsverbände und die wissenschaftlichen Fachgesellschaften sich auf einen öffentlichen Kurswechsel geeinigt, der folgende Maßnahmen beinhaltet:

  1. Anwendung höherer Steigerungsfaktoren nach § 5 GOÄ.
  2. Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ

Das Vorgehen ist mit allen Landesärztekammern abgestimmt.

Aus Sicht des BDI ist die individuelle, begründete Steigerung die effektivste (praktikabelste) und rechtssicherste Lösung.

Abweichende Honorarvereinbarungen sind ebenfalls möglich, aber schwerer umsetzbar und bieten deutlich mehr Raum für rechtliche Auseinandersetzungen. Insbesondere im Gebiet der Inneren Medizin spiegeln diese den Kosten-Nutzen-Aufwand häufig nicht angemessen wider.

Ihre

Christine Neumann-Grutzeck
Präsidentin

Die Resolution der Bundesärztekammer im Wortlaut sowie sämtliches Informationsmaterial (Merkblätter, Hinweise usw.) finden Sie auf der Webseite der Bundesärztekammer sowie untenstehend verlinkt:

30.3.2023

GOÄ – Novelle jetzt umsetzen – Schluss mit Arbeitsverweigerung des BMG

Nach drei Jahrzehnten des Stillstands ist die Geduld der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland zu Ende. Die Bundesärztekammer sowie die ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften fordern den Bundesgesundheitsminister auf, seiner Verantwortung für Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten gerecht zu werden und die völlig veraltete Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von Grund auf zu reformieren. Bis es so weit ist, geben die Organisationen ihren Mitgliedern Hinweise zur adäquaten Vergütung von zuwendungsintensiven Leistungen.

Die Bundesärztekammer, die ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften stellen klar:

Die GOÄ ist eine staatliche Verordnung. Es steht nicht im Belieben des Bundesgesundheitsministers, eine Reform der GOÄ aus ideologischen Gründen zu verweigern. Als Verordnungsgeber ist es seine Pflichtgegenüber Patienten, Ärzteschaft und Kostenträgern, eine transparente und rechtssichere Abrechnung privatärztlicher Leistungen auf Grundlage einer stets aktuellen Gebührenordnung sicherzustellen.

Mit der jetzt gültigen GOÄ können viele moderne Untersuchungs- und Behandlungsverfahren nur auf dem Umweg von Analogbewertungen berechnet werden. Das führt bei Patientinnen und Patienten, Krankenversicherern, Beihilfe und Ärzteschaft zu Verunsicherungen, unnötigen Rechtsstreitigkeiten und Bürokratie. Hinzu kommt, dass die sprechende Medizin völlig unzureichend abgebildet ist.

Zur Sicherung gerade von zuwendungsintensiven Gesprächs- und Untersuchungsleistungen sehen sich die ärztlichen Verbände und Organisationen gezwungen, ihren Mitgliedern Hinweise zu rechtskonformen Möglichkeiten von höheren Steigerungsfaktoren und individuellen Honorarvereinbarungen zu geben. Nur so lassen sich die gravierenden Unterbewertungen gerade in diesen zuwendungsintensiven Bereichen zumindest teilweise ausgleichen.

Die Ärztinnen und Ärzte werden ihre Patientinnen und Patienten über diese Maßnahmen informieren und klarstellen, dass es in der Hand des Bundesgesundheitsministers liegt, diese belastende Notlösung schnellstmöglich unnötig zu machen.

Die für eine Reform notwendigen Vorarbeiten haben die Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherer und die Beihilfe für den Verordnungsgeber erledigt. Gemeinsam mit 165 Berufsverbänden und Fachgesellschaften haben sie in jahrelanger Detailarbeit ein Konzept für eine moderne, rechtssichere und transparente Gebührenordnung erarbeitet. Dieses Konzept kann sofort als Grundlage für eine Reform genutzt werden. Arbeitsverweigerung ist keine Option. Der Bundesgesundheitsminister muss jetzt tätig werden und die Reform der GOÄ unverzüglich einleiten.